Allgemeine Geschäftsbedingungen
neusite GmbH
(Stand 12.08.2025)

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der neusite GmbH (nachfolgend "Agentur" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) über die Erbringung von Marketingdienstleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur durch den Kunden oder schlüssiges Verhalten wie einem Projektstart zustande. Die Annahme kann schriftlich, per EMail oder auf andere schriftliche Weise erfolgen.

2.2 Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden werden die darin enthaltenen Leistungen und Konditionen verbindlich.

§ 3 Leistungen der Agentur
3.1 Art und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien oder der Textform.

§ 4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind.

4.3 Schriftliche Bestätigungen (Freigaben) des Kunden sind für alle wesentlichen Entscheidungen und Änderungen im Projektverlauf erforderlich. Dies umfasst insbesondere die Freigabe von Entwürfen, Konzepten und finalen Versionen der erstellten Inhalte.

4.4 Ohne schriftliche Freigabe durch den Kunden kann die Agentur keine verbindlichen Schritte einleiten. Sofern Leistungen deutlich über die im Angebot vereinbarten Leistungen hinausgehen, wird ein neues bzw. erweitertes Angebot notwendig.

4.5 Korrekturen sind vom Kunden innerhalb einer vereinbarten Frist vorzunehmen. Die Frist wird im jeweiligen Projektplan festgelegt. Bei Nichteinhaltung der Frist kann die Agentur zusätzliche Kosten für Verzögerungen in Rechnung stellen.

4.6 Änderungen und Korrekturen, die über das im Angebot vereinbarte Maß hinausgehen, können zu zusätzlichen Kosten führen und müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

4.7 Autorenkorrekturen (Korrekturen nach durch den Kunden erfolgte Freigabe) verursachen immer erhöhten Aufwand und werden nach Fertigstellung mitabgerechnet. Hier ist kein gesondertes Angebot notwendig.

§ 5 Vergütung
5.1 Ein Tagessatz umfasst acht Zeitstunden. Der Stundensatz beträgt 110,00 EUR netto, Tagessatz demnach 880,00 EUR netto, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.2 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt bargeldlos zu begleichen.

5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die Rechnungen ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro übergeben. Eventuell anfallende Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen einzustellen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

§ 6 Haftung
6.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Nutzungsrechte und Lizenzen
8.1 Die Agentur überträgt dem Kunden die Nutzungsrechte an den im Rahmen dieses Vertrags erstellten Werken und Leistungen gemäß den folgenden Bestimmungen.

8.2 Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der erstellten Inhalte für die im Vertrag vereinbarten Zwecke.

8.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen.

8.4 Änderungen oder Erweiterungen der Nutzungsrechte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien und können zusätzliche Kosten verursachen.

8.5 Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Inhalte in ihrem Portfolio oder zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem im Einzelfall zugestimmt hat oder keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

8.6 Alle weiteren Rechte, insbesondere Urheberrechte, die nicht ausdrücklich übertragen wurden, verbleiben bei der Agentur.

8.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen oder zu unterlizenzieren, es sei denn, dies wurde schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

8.8 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die übertragenen Nutzungsrechte bestehen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

9.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.